Energetische Sanierung
Steigende Energiekosten, gesetzliche Vorgaben und der Wunsch nach mehr Wohnkomfort: Es gibt viele gute Gründe, eine Bestandsimmobilie energetisch zu sanieren. Doch welche Maßnahmen sind sinnvoll, welche Förderungen gibt es und wann ist eine Sanierung sogar Pflicht?
Unser kostenloser Ratgeber gibt Ihnen einen kompakten Überblick.
- Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, Photovoltaik
- Wann eine Sanierung gesetzlich Pflicht ist
- Fördermittel von KfW und BAFA nutzen
- Steuern sparen mit energetischer Sanierung
- Alternativen: Verkauf, Abriss oder Immobilienverrentung
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Dämmung
Fassade, Dach und Keller gut dämmen spart bis zu 35 % Heizkosten. Besonders wirtschaftlich, wenn ohnehin Arbeiten an der Gebäudehülle anstehen.
Heizung modernisieren
Wärmepumpe, Solarthermie oder Pellets: Ein zeitgemäßes Heizsystem senkt den Energieverbrauch um bis zu 20 % und erfüllt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Fenster austauschen
Moderne Fenster mit Zwei- oder Dreifachverglasung verbessern die Wärmedämmung, den Schallschutz und den Einbruchschutz. Eine Investition, die sich über 25 Jahre rechnet.
Photovoltaik & Lüftung
Eigener Solarstrom macht Sie unabhängiger von steigenden Strompreisen. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sorgt für frische Luft und beugt Schimmel vor.
Kostenloser Ratgeber zur energetischen Sanierung
36 Seiten mit allen wichtigen Informationen: Maßnahmen, Fördermöglichkeiten, gesetzliche Pflichten und praktische Tipps. Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie den Ratgeber direkt per E-Mail.
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Häufige Fragen zur energetischen Sanierung
Bei einer energetischen Sanierung werden bauliche Maßnahmen an einer Bestandsimmobilie durchgeführt, um den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken. Dazu gehören Dämmung, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung, Lüftungsanlagen und Photovoltaik.
Beim Kauf, bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie müssen gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Dazu gehören etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch veralteter Heizkessel. Eigentümer, die seit vor 2002 im Haus wohnen, sind grundsätzlich ausgenommen.
Die KfW bietet günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen oder einmalige Zuschüsse. Über das BAFA erhalten Sie Förderung für Einzelmaßnahmen. Seit 2024 gilt die überarbeitete BEG-Richtlinie mit bis zu 30 % Grundförderung und zusätzlichen Boni. Voraussetzung ist in der Regel eine Energieberatung.
In den meisten Fällen ja. Laut Deutscher Energie-Agentur kann eine umfassende Sanierung bis zu 80 % der Heizkosten einsparen. Dazu kommt die Wertsteigerung der Immobilie. Einen konkreten Amortisationsplan erstellt ein Energieberater auf Basis Ihrer Immobilie.
Ja. Selbstnutzer können seit 2020 bis zu 20 % der Kosten steuerlich geltend machen, maximal 40.000 Euro verteilt auf drei Jahre. Voraussetzung: Die Immobilie ist älter als zehn Jahre und die Arbeiten werden von Fachunternehmen ausgeführt. Steuerermäßigung und staatliche Förderung lassen sich in der Regel nicht kombinieren.
Einen ersten Anlaufpunkt bieten die Verbraucherzentralen mit kostenloser Beratung. Für einen umfassenden Sanierungsfahrplan empfiehlt sich ein bei KfW oder BAFA zugelassener Energieeffizienz-Experte. Eine Übersicht finden Sie unter energie-effizienz-experten.de.
Wenn die Bausubstanz zu schlecht ist, kann ein Abriss mit Neubau wirtschaftlicher sein. Wer die finanzielle Belastung scheut, kann über einen Verkauf der Immobilie nachdenken. Eine weitere Option ist die Immobilienverrentung, bei der Sie in Ihrem Haus wohnen bleiben und durch einen Teilverkauf Kapital für die Sanierung freisetzen.