Immobilie in der Scheidung

Eine Scheidung stellt Sie vor eine der schwierigsten Entscheidungen: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Zwischen emotionaler Bindung und finanzieller Realität gibt es mehr Optionen, als die meisten denken.

Was Sie bei einer Scheidungs­immobilie wissen müssen

Eigentumsübertragung

Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Die Abfindung orientiert sich am Marktwert und am beurkundeten Eigentumsanteil. Noch im Trennungsjahr übertragen spart die Grunderwerbsteuer.

Realteilung & Vermietung

Die Immobilie wird in zwei getrennte Wohneinheiten aufgeteilt oder gemeinsam vermietet. Beide Varianten setzen voraus, dass die Ex-Partner weiterhin kooperieren können.

Hausverkauf

Oft die sauberste Lösung: Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Abzug aller Kosten aufgeteilt. Ein neutraler Makler verhindert, dass die Scheidung den Preis drückt.

Teilungsversteigerung vermeiden

Die schlechteste aller Optionen: Der Einstiegspreis liegt oft 30 bis 40 Prozent unter Marktwert. Bleiben Schulden übrig, haften beide. Eine Einigung lohnt sich fast immer mehr.

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Häufige Fragen zur Immobilie bei Scheidung

An den Kreditbestimmungen ändert sich durch Trennung oder Scheidung nichts. Wer den Vertrag unterschrieben hat, haftet weiterhin. Haben beide Ehepartner unterschrieben, besteht eine Gesamtschuld. Sie können nach der Trennung aber versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln.

Nein, im Trennungsjahr besteht keine Pflicht zum Verkauf. Erst nach rechtskräftiger Scheidung kann jeder Ehepartner den Verkauf verlangen. Ein früher Verkauf kann aber wirtschaftlich sinnvoll sein, um Bewirtschaftungskosten zu senken und den Erlös für den Vermögensausgleich zu nutzen.

Ja, über eine Eigentumsübertragung. Die Abfindung bemisst sich am Marktwert und am Eigentumsanteil. Wichtig: Die Bank muss zustimmen, da nur sie den ausscheidenden Partner aus der Mithaftung am Kredit entlassen kann. Das gelingt in der Regel nur bei ausreichender Bonität des verbleibenden Partners.

Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, kann jeder beim Amtsgericht eine öffentliche Versteigerung der Immobilie beantragen. Der Einstiegspreis liegt häufig 30 bis 40 Prozent unter Marktwert. Bleiben nach dem Erlös Schulden, müssen beide dafür aufkommen. Es ist fast immer die wirtschaftlich schlechteste Lösung.

Ja. Solange die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist, fällt bei einer Eigentumsübertragung zwischen Eheleuten keine Grunderwerbsteuer an. Je nach Bundesland und Immobilienwert spart das schnell mehrere tausend Euro.

Vom Verkaufserlös werden zunächst offene Finanzierungen und Vorfälligkeitsentschädigungen abgezogen. Der Rest wird nach den Eigentumsanteilen aufgeteilt, unabhängig davon, wer wie viel in die Immobilie investiert hat.

Bevor es zur Teilungsversteigerung kommt, kann ein neutraler Immobilienmakler helfen: Er bewertet die Situation objektiv und berücksichtigt die Interessen beider Seiten. Wir beraten Sie im Raum Limburg kostenlos zu Ihren Optionen.