Die Immobilienwelt erklärt
Begriffe wie Bestellerprinzip, Teilungserklärung oder Grundbuchauszug klingen kompliziert. In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Fachbegriffe und Abläufe der Immobilienbranche verständlich und praxisnah.
- Rolle, Pflichten und Provision des Maklers
- Grundbuch, Teilungserklärung und Energieausweis
- So läuft ein Immobilienkauf beim Notar ab
- Kaufvertrag, Übergabe und versteckte Mängel
- Nebenkosten und Steuern beim Immobilienverkauf
Immobilienwissen auf einen Blick
Der Immobilienmakler
Ein Makler bringt Verkäufer und Käufer zusammen, übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung. Die Provision wird erst bei Erfolg fällig. Achten Sie auf Seriosität, Transparenz und einen schriftlichen Maklervertrag.
Grundbuch und Teilungserklärung
Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, Lasten und Rechte eines Grundstücks erfasst. Die Teilungserklärung regelt bei Eigentumswohnungen die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Notar und Kaufvertrag
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, prüft Personalien und Eigentumsrechte und organisiert die Grundbuchänderung. Ohne notarielle Beurkundung ist kein Immobilienverkauf rechtsgültig.
Nebenkosten und Steuern
Beim Immobilienverkauf fallen Kosten für Energieausweis, Notar und ggf. Grundschuldlöschung an. Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Kostenloser Ratgeber zur Immobilienwelt
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Häufige Fragen zur Immobilienwelt
Ein Immobilienmakler bringt Verkäufer und Käufer zusammen. Er bewertet Ihre Immobilie, erstellt ein Exposé, organisiert Besichtigungen, führt Verhandlungen und begleitet Sie bis zum Notartermin und zur Übergabe. Seine Provision wird erst bei erfolgreichem Abschluss fällig.
Die üblichen Provisionssätze liegen zwischen 3,5 % und 7 % des Kaufpreises, zuzüglich Umsatzsteuer. Seit der Neuregelung muss der Verkäufer mindestens so viel zahlen wie der Käufer. Lassen Sie sich die Leistungen hinter der Provision genau erklären.
Im Grundbuch sind Größe, Nutzungsart, Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte eines Grundstücks eingetragen. Die Einträge gelten als richtig (öffentlicher Glaube). Ein Grundbuchauszug wird z. B. vor einem Verkauf oder bei einer Finanzierungsprüfung benötigt.
Ja, der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Er zeigt die Energieeffizienzklasse (A+ bis H), den Energieverbrauch und die verwendeten Heizmittel. Er muss im Inserat angegeben, bei Besichtigungen vorgelegt und beim Verkauf übergeben werden.
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, prüft die Angaben beider Parteien und liest den gesamten Vertrag vor. Danach organisiert er die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Ohne notarielle Beurkundung ist kein Immobilienverkauf in Deutschland rechtsgültig.
Ein versteckter Mangel ist ein Schaden, der bei der Besichtigung nicht erkennbar war, dem Verkäufer aber bekannt war und vorsätzlich verschwiegen wurde. In diesem Fall kann der Käufer Schadenersatz oder sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
Für Verkäufer können Kosten für den Energieausweis (bis 500 Euro) und die Löschung von Grundschulden anfallen. Die Notarkosten (1 % bis 1,5 % des Kaufpreises) und die Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) trägt in der Regel der Käufer.